Menü

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Die Klinikum Leer gGmbH ist sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt bewusst. Deshalb arbeiten wir mit Nachdruck daran, menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das gilt für unseren eigenen Geschäftsbereich wie auch genauso für unsere Lieferanten. Ein Teil unserer Bemühungen ist dieses Beschwerdeverfahren, das wir eingerichtet haben, um in einem transparenten Verfahren Beschwerden nachzugehen und – so diese berechtigt sind – Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir auf der Grundlage der Erkenntnisse, die wir aus eingehenden Hinweisen gewinnen, unsere eigenen Prozessabläufe sowie die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten stets weiter verbessern. Die nachfolgende Verfahrensordnung informiert Sie über den Ablauf unseres LkSG-Beschwerdeverfahrens.

Das Beschwerdeverfahren soll jeder Person oder jeder Personengruppe die Möglichkeit bieten, auf Verstöße der Klinikum Leer gGmbH oder deren Lieferanten gegen Vorschriften des LkSG (LkSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) aufmerksam zu machen.

Das Beschwerdeverfahren soll helfen, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken früh zu erkennen, um geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Sollte bereits ein Schaden eingetreten sein, soll das Beschwerdeverfahren helfen, Abhilfe zu schaffen und für die Zukunft erforderliche Präventionsmaßnahmen zu etablieren.

Das LkSG-Beschwerdeverfahren ermöglicht es allen Personen Hinweise zu geben oder Beschwerden einzureichen, die einen Verstoß gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten wahrgenommen haben. Das LkSG-Beschwerdeverfahren kann aber auch von Personen genutzt werden, die den Verdacht haben, dass ein menschenrechtlicher Verstoß oder eine umweltbezogene Gefahr besteht bzw. ein Schaden zeitnah eintreten wird.

Beschwerden können

  • per E-Mail: beschwerde.lksg@tsambikakis.com
  • per Telefon: +49 221 – 33 77 23-0 (während üblicher Bürozeiten)
  • per Post: Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
                    LkSG-Beschwerdestelle
                    Agrippinawerft 30
                    50678 Köln
  • über das Web-Portal: https://tsambikakis.lksg-beschwerde.eu
  • über den QR-Code: 

           

 

Ja, anonyme Beschwerden werden entgegengenommen und bearbeitet. Wenn Sie das Web-Portal nutzen, ist auch eine anonyme Kommunikation zwischen Ihnen und der Beschwerdestelle möglich. Der QR-Code erleichtert den Zugriff auf das Beschwerdeverfahren vom Smartphone aus. So muss niemand von einem dienstlichen Computer eine Internetseite von Tsambikakis & Partner öffnen.

Die Klinikum Leer gGmbH beteiligt sich am Tsambikakis LkSG-Beschwerdeverfahren. Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB ist eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Köln, Berlin, Frankfurt a.M. und Hamburg. Die Kanzlei verfügt zusätzlich über besondere Expertise im Bereich Compliance. Sie berät Unternehmen insbesondere auch zu den rechtlichen Anforderungen des LkSG und seiner praktischen Umsetzung. Daher lassen wir das Beschwerdeverfahren extern rechtlich begleiten und setzen erforderliche Maßnahmen intern selbst um.

Entsprechend den Vorgaben des LkSG werden alle Beschwerden unabhängig und nicht an Weisungen gebunden bearbeitet. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Beschwerdeverfahren tätig werden, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Rechtsanwälte prüfen auch mindestens einmal jährlich die Funktionsfähigkeit des Beschwerdeverfahrens. Anlassbezogen erfolgen zusätzliche Überprüfungen. Die beteiligten Rechtsanwälte verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und auch praktischen Erfahrungen. Sie werden regelmäßig geschult. Die Klinikum Leer gGmbH stellt gemeinsam mit Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte sicher, dass die Beschwerdestelle über ausreichende zeitliche Ressourcen verfügt.

  • Als erstes erhält der Beschwerdeführer eine Eingangsbestätigung.
  • Tsambikakis & Partner hält Kontakt zum Beschwerdeführer während der Dauer der Fallbearbeitung.
  • Tsambikakis & Partner erörtert den mitgeteilten Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht mit dem Beschwerdeführer.
  • Wenn erforderlich stellt Tsambikakis & Partner Rückfragen, um einen Sachverhalt in tatsächlicher und/ oder rechtlicher Hinsicht besser einzugrenzen.
  • Tsambikakis & Partner teilt den Sachverhalt und die rechtliche Bewertung der vom Unternehmen benannten Stelle mit. Dort wird geprüft, ob tatsächlich ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko vorliegt. Dabei wird sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf unmittelbare Lieferanten abgestellt. Im Falle des Vorliegens eines Verstoßes ergreift die Klinikum Leer gGmbH die erforderlichen Maßnahmen und setzt diese um.
  • Die Klinikum Leer gGmbH prüft, ob die Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen vollständig erfolgt ist.
  • Die Klinikum Leer gGmbH teilt das Ergebnis der internen Prüfung Tsambikakis & Partner mit.
  • Sodann nimmt die Beschwerdestelle Kontakt zum Beschwerdeführer und unterrichtet diesen über ermittelte Ergebnisse und ergriffene Maßnahmen. Der Beschwerdeführer wird auch dann unterrichtet, wenn seine Beschwerde unbegründet war, so dass keine weitergehenden Maßnahmen einzuleiten waren.

Das Beschwerdeverfahren ist für Beschwerdeführer kostenlos. Die anfallenden Kosten werden von der Klinikum Leer gGmbH getragen.

Ja, im Rahmen des LkSG-Beschwerdeverfahrens wird die Identität von Beschwerdeführern geschützt. Die Identität von Beschwerdeführern wird also nur mit deren Zustimmung gegenüber der Klinikum Leer gGmbH offengelegt. Gegenüber Beschwerdeführern findet keine Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde statt.

Zum Schutz der Identität von Beschwerdeführern ist sichergestellt, dass der Gegenstand einer Beschwerde nur einem kleinen Kreis von Personen in der Klinikum Leer gGmbH bekannt gegeben wird. Alle Unterlagen des Beschwerdeverfahrens werden außerhalb der Klinikum Leer gGmbH im Rahmen des anwaltlichen Mandats von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB aufbewahrt und gemäß den gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Informationen aus einer Beschwerde werden der Klinikum Leer gGmbH nur in dem Umfang zugänglich gemacht, der für die Bearbeitung der Beschwerde unerlässlich ist.

Nein, alle Kosten rund um das Beschwerdeverfahren werden von der Klinikum Leer gGmbH getragen.

Nein, etwaige Streitigkeiten können im Rahmen der gesetzlich für solche Fälle vorgesehenen Möglichkeiten beigelegt werden.

Falls nicht, dann wenden Sie sich – auch im Vorfeld einer möglichen Beschwerde – vertraulich an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Tsambikakis & Partner mbB. Am besten erreichen Sie uns per Telefon unter 0221 – 33 77 23-0 (während üblicher Bürozeiten) oder per E-Mail an beschwerde.lksg@tsambikakis.com .