Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Die Klinikum Leer gGmbH ist sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt bewusst. Deshalb arbeiten wir mit Nachdruck daran, menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das gilt für unseren eigenen Geschäftsbereich wie auch genauso für unsere Lieferanten. Ein Teil unserer Bemühungen ist dieses Beschwerdeverfahren, das wir eingerichtet haben, um in einem transparenten Verfahren Beschwerden nachzugehen und – so diese berechtigt sind – Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir auf der Grundlage der Erkenntnisse, die wir aus eingehenden Hinweisen gewinnen, unsere eigenen Prozessabläufe sowie die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten stets weiter verbessern. Die nachfolgende Verfahrensordnung informiert Sie über den Ablauf unseres LkSG-Beschwerdeverfahrens.