Unsere Besuchsregelung:
- Die gesetzliche Maskenpflicht entfällt. Allen externen Personen, insbesondere mit Erkältungssymptomen, wird empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Empfehlung: Besuche sollten in der Kernzeit von 13 bis 19 Uhr stattfinden. Ausnahmen sind grundsätzlich möglich.
- Besuche bei Covid-Patienten sind möglich, die für isolierte Patienten generell geltenden Schutzmaßnahmen müssen beachtet werden.
- Achtung: Ein negativer Testnachweis ist nicht mehr notwendig. Die Abfrage zum Testnachweis entfällt.
- Kinder als Besuchspersonen sind erlaubt. Auch eine Begleitperson für Besucher ist erlaubt.
Bistro:
- Es gelten keine gesonderten Regelungen für das Bistro.
Corona-Testzentrum:
- Die Corona-Testzentren sind ab dem 01.03.2023 geschlossen.
Corona-Impfungen:
- Es werden keine Corona-Schutzimpfungen im Klinikum Leer angeboten. Weitere Informationen zu Impfungen im Landkreis Leer finden Sie hier.