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Unsere Besuchsregelung:

  • Die gesetzliche Maskenpflicht entfällt. Allen externen Personen, insbesondere mit Erkältungssymptomen, wird empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Empfehlung: Besuche sollten in der Kernzeit von 13 bis 19 Uhr stattfinden. Ausnahmen sind grundsätzlich möglich.
  • Besuche bei Covid-Patienten sind möglich, die für isolierte Patienten generell geltenden Schutzmaßnahmen müssen beachtet werden.
  • Achtung: Ein negativer Testnachweis ist nicht mehr notwendig. Die Abfrage zum Testnachweis entfällt.
  • Kinder als Besuchspersonen sind erlaubt. Auch eine Begleitperson für Besucher ist erlaubt.

Bistro:

  • Es gelten keine gesonderten Regelungen für das Bistro.

Corona-Testzentrum:

  • Die Corona-Testzentren sind ab dem 01.03.2023 geschlossen.

Corona-Impfungen:

  • Es werden keine Corona-Schutzimpfungen im Klinikum Leer angeboten. Weitere Informationen zu Impfungen im Landkreis Leer finden Sie hier.