Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflichten Gesetz (LkSG)

Verfah­rens­ord­nung zum Beschwer­de­ver­fahren nach § 8 des Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setzes (LkSG)

Die Klinikum Leer gGmbH ist sich ihrer Verant­wor­tung für die Einhal­tung der Menschen­rechte und den Schutz der Umwelt bewusst. Deshalb arbeiten wir mit Nach­druck daran, menschen­rechts­be­zo­gene und umwelt­be­zo­gene Sorg­falts­pflichten einzu­halten. Das gilt für unseren eigenen Geschäfts­be­reich wie auch genauso für unsere Liefe­ranten. Ein Teil unserer Bemü­hungen ist dieses Beschwer­de­ver­fahren, das wir einge­richtet haben, um in einem trans­pa­renten Verfahren Beschwerden nach­zu­gehen und – so diese berech­tigt sind – Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir auf der Grund­lage der Erkennt­nisse, die wir aus einge­henden Hinweisen gewinnen, unsere eigenen Prozess­ab­läufe sowie die Zusam­men­ar­beit mit unseren Liefe­ranten stets weiter verbes­sern. Die nach­fol­gende Verfah­rens­ord­nunginfor­miert Sie über den Ablauf unseres LkSG-Beschwerdeverfahrens.

Das Beschwer­de­ver­fahren soll jeder Person oder jeder Perso­nen­gruppe die Möglich­keit bieten, auf Verstöße der Klinikum Leer gGmbH oder deren Liefe­ranten gegen Vorschriften des LkSG (LkSG – nicht­amt­li­ches Inhalts­ver­zeichnis (gesetze-im-internet.de) aufmerksam zu machen.

Das Beschwer­de­ver­fahren soll helfen, menschen­recht­liche oder umwelt­be­zo­gene Risiken früh zu erkennen, um geeig­nete Gegen­maß­nahmen einleiten zu können. Sollte bereits ein Schaden einge­treten sein, soll das Beschwer­de­ver­fahren helfen, Abhilfe zu schaffen und für die Zukunft erfor­der­liche Präven­ti­ons­maß­nahmen zu etablieren.

Das LkSG-Beschwer­de­ver­fahren ermög­licht es allen Personen Hinweise zu geben oder Beschwerden einzu­rei­chen, die einen Verstoß gegen menschen­recht­liche oder umwelt­be­zo­gene Pflichten wahr­ge­nommen haben. Das LkSG-Beschwer­de­ver­fahren kann aber auch von Personen genutzt werden, die den Verdacht haben, dass ein menschen­recht­li­cher Verstoß oder eine umwelt­be­zo­gene Gefahr besteht bzw. ein Schaden zeitnah eintreten wird.

Ja, anonyme Beschwerden werden entge­gen­ge­nommen und bear­beitet. Wenn Sie das Web-Portal nutzen, ist auch eine anonyme Kommu­ni­ka­tion zwischen Ihnen und der Beschwer­de­stelle möglich. Der QR-Code erleich­tert den Zugriff auf das Beschwer­de­ver­fahren vom Smart­phone aus. So muss niemand von einem dienst­li­chen Computer eine Inter­net­seite von Tsam­bi­kakis & Partner öffnen.

Die Klinikum Leer gGmbH betei­ligt sich am Tsam­bi­kakis LkSG-Beschwer­de­ver­fahren. Tsam­bi­kakis & Partner Rechts­an­wälte mbB ist eine auf das Wirt­schafts­straf­recht spezia­li­sierte Kanzlei mit Sitz in Köln, Berlin, Frank­furt a.M. und Hamburg. Die Kanzlei verfügt zusätz­lich über beson­dere Exper­tise im Bereich Compli­ance. Sie berät Unter­nehmen insbe­son­dere auch zu den recht­li­chen Anfor­de­rungen des LkSG und seiner prak­ti­schen Umset­zung. Daher lassen wir das Beschwer­de­ver­fahren extern recht­lich begleiten und setzen erfor­der­liche Maßnahmen intern selbst um.

Entspre­chend den Vorgaben des LkSG werden alle Beschwerden unab­hängig und nicht an Weisungen gebunden bear­beitet. Die Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte, die im Beschwer­de­ver­fahren tätig werden, sind zur Verschwie­gen­heit verpflichtet. Die Rechts­an­wälte prüfen auch mindes­tens einmal jähr­lich die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Beschwer­de­ver­fah­rens. Anlass­be­zogen erfolgen zusätz­liche Über­prü­fungen. Die betei­ligten Rechts­an­wälte verfügen über die erfor­der­li­chen Kennt­nisse und auch prak­ti­schen Erfah­rungen. Sie werden regel­mäßig geschult. Die Klinikum Leer gGmbH stellt gemeinsam mit Tsam­bi­kakis & Partner Rechts­an­wälte sicher, dass die Beschwer­de­stelle über ausrei­chende zeit­liche Ressourcen verfügt.

  • Als erstes erhält der Beschwer­de­führer eine Eingangsbestätigung.
  • Tsam­bi­kakis & Partner hält Kontakt zum Beschwer­de­führer während der Dauer der Fall­be­ar­bei­tung. 
  • Tsam­bi­kakis & Partner erör­tert den mitge­teilten Sach­ver­halt in tatsäch­li­cher und recht­li­cher Hinsicht mit dem Beschwerdeführer.
  • Wenn erfor­der­lich stellt Tsam­bi­kakis & Partner Rück­fragen, um einen Sach­ver­halt in tatsäch­li­cher und/​ oder recht­li­cher Hinsicht besser einzugrenzen.
  • Tsam­bi­kakis & Partner teilt den Sach­ver­halt und die recht­liche Bewer­tung der vom Unter­nehmen benannten Stelle mit. Dort wird geprüft, ob tatsäch­lich ein menschen­recht­li­ches oder umwelt­be­zo­genes Risiko vorliegt. Dabei wird sowohl auf den eigenen Geschäfts­be­reich als auch auf unmit­tel­bare Liefe­ranten abge­stellt. Im Falle des Vorlie­gens eines Verstoßes ergreift die Klinikum Leer gGmbH die erfor­der­li­chen Maßnahmen und setzt diese um.
  • Die Klinikum Leer gGmbH prüft, ob die Umset­zung der einge­lei­teten Maßnahmen voll­ständig erfolgt ist.
  • Die Klinikum Leer gGmbH teilt das Ergebnis der internen Prüfung Tsam­bi­kakis & Partner mit.
  • Sodann nimmt die Beschwer­de­stelle Kontakt zum Beschwer­de­führer und unter­richtet diesen über ermit­telte Ergeb­nisse und ergrif­fene Maßnahmen. Der Beschwer­de­führer wird auch dann unter­richtet, wenn seine Beschwerde unbe­gründet war, so dass keine weiter­ge­henden Maßnahmen einzu­leiten waren.

Das Beschwer­de­ver­fahren ist für Beschwer­de­führer kostenlos. Die anfal­lenden Kosten werden von der Klinikum Leer gGmbH getragen.

Ja, im Rahmen des LkSG-Beschwer­de­ver­fah­rens wird die Iden­tität von Beschwer­de­füh­rern geschützt. Die Iden­tität von Beschwer­de­füh­rern wird also nur mit deren Zustim­mung gegen­über der Klinikum Leer gGmbH offen­ge­legt. Gegen­über Beschwer­de­füh­rern findet keine Benach­tei­li­gung oder Bestra­fung aufgrund einer Beschwerde statt.

Zum Schutz der Iden­tität von Beschwer­de­füh­rern ist sicher­ge­stellt, dass der Gegen­stand einer Beschwerde nur einem kleinen Kreis von Personen in der Klinikum Leer gGmbH bekannt gegeben wird. Alle Unter­lagen des Beschwer­de­ver­fah­rens werden außer­halb der Klinikum Leer gGmbH im Rahmen des anwalt­li­chen Mandats von Tsam­bi­kakis & Partner Rechts­an­wälte mbB aufbe­wahrt und gemäß den gesetz­li­chen Vorschriften gespei­chert. Infor­ma­tionen aus einer Beschwerde werden der Klinikum Leer gGmbH nur in dem Umfang zugäng­lich gemacht, der für die Bear­bei­tung der Beschwerde uner­läss­lich ist.

Nein, alle Kosten rund um das Beschwer­de­ver­fahren werden von der Klinikum Leer gGmbH getragen.

Nein, etwaige Strei­tig­keiten können im Rahmen der gesetz­lich für solche Fälle vorge­se­henen Möglich­keiten beigelegt werden.

Falls nicht, dann wenden Sie sich – auch im Vorfeld einer mögli­chen Beschwerde – vertrau­lich an die Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte von Tsam­bi­kakis & Partner mbB. Am besten errei­chen Sie uns per Telefon unter 0221 – 33 77 23–0 (während übli­cher Büro­zeiten) oder per E‑Mail an beschwerde.​lksg@​tsambikakis.​com .