Kran­ken­haus­zu­kunfts­ge­setz (KHZG)

Zukunfts­ori­en­tierte Modernisierung

Das Kran­ken­haus­zu­kunfts­ge­setz (KHZG) wurde 2020 vom deut­schen Bundestag verab­schiedet, um die Digi­ta­li­sie­rung und Moder­ni­sie­rung der deut­schen Kran­ken­haus­land­schaft voran­zu­treiben. Ziel des Gesetzes ist es, die Kran­ken­haus­in­fra­struktur zu verbes­sern und die Qualität der Pati­en­ten­ver­sor­gung durch den Einsatz moderner Tech­no­lo­gien zu steigern.

Insge­samt stellen Bund und Länder gemeinsam 4,3 Milli­arden Euro für Kliniken in Deutsch­land bereit. 

Geför­dert werden Inves­ti­tionen in moderne Notfall­ka­pa­zi­täten und eine bessere digi­tale Infra­struktur, z.B. Pati­en­ten­por­tale, elek­tro­ni­sche Doku­men­ta­tion von Pflege- und Behand­lungs­leis­tungen, digi­tales Medi­ka­ti­ons­ma­nage­ment, Maßnahmen zur IT-Sicher­heit sowie sektoren­über­grei­fende tele­me­di­zi­ni­sche Netzwerkstrukturen.

Das KHZG unter­scheidet in soge­nannte „Förder­tat­be­stände“ (FTB), die entspre­chende Förder­schwer­punkte darstellen und je nach Projekt als Maßnah­men­bündel zu verstehen sind. Die als „Muss-Krite­rien“ defi­nierten Anfor­de­rungen des jewei­ligen FTB müssen umfas­send erfüllt werden. 

Das Klinikum Leer hat im Rahmen des KHZG-Förder­pro­grammes fünf Förder­tat­be­stände erfolg­reich bean­tragt sowie für das Kran­ken­haus Rhei­der­land insge­samt vier Förder­tat­be­stände (ohne FTB 1 – Notauf­nahme). Insge­samt werden 15 Prozent der Förder­mittel für die Umset­zung neuer IT-Sicher­heits­maß­nahmen investiert.

Der Förder­tat­be­stand 1 strebt die Digi­ta­li­sie­rung der Notauf­nahme an. Darunter fallen zum Beispiel digi­tale Frage­bögen oder Möglich­keiten für die Kommu­ni­ka­tion zwischen Kran­ken­häu­sern oder zwischen Kran­ken­haus und Rettungs­diensten oder Leitstellen.

Der zweite Förder­tat­be­stand betrifft die Imple­men­tie­rung eines Pati­en­ten­por­tals, mit dem das digi­tale Aufnahme- und Behand­lungs­ma­nage­ment gere­gelt werden soll sowie die Einfüh­rung von Entlass- und Über­lei­tungs­por­talen. Es geht vor allem darum, wich­tige Daten bereits vor einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt zu erfassen und die Mitar­bei­tenden vor Ort zu entlasten.

Dieser Förder­tat­be­stand umfasst Systeme zur digi­talen Doku­men­ta­tion von Pflege und Behand­lungen sowie zur auto­ma­ti­sierten und sprach­ba­sierten Doku­men­ta­tion. Ziel ist die Stei­ge­rung der Behand­lungs­qua­lität und die Opti­mie­rung von Abläufen.

Die Einrich­tung eines klini­schen Entschei­dungs­un­ter­stüt­zungs­sys­tems fällt unter Förder­tat­be­stand 4. Dazu zählen teil- oder voll­au­to­ma­ti­sierte Systeme zur Diagnostik‑, Therapie – und Medikationsempfehlungen.

Auch digi­tales Medi­ka­ti­ons­ma­nage­ment gehört zu den Förder­tat­be­ständen. Eine höhere Sicher­heit soll durch genaue und jeder­zeit abruf­bare Doku­men­ta­tion der Medi­ka­tion sicher­ge­stellt werden.