Kran­ken­häuser warnen vor struk­tu­reller Unter­fi­nan­zie­rung – Versor­gung gefährdet

Die Bundes­re­gie­rung plant massive Kürzungen bei den Kran­ken­häu­sern. Was als Beitrag zur Stabi­li­sie­rung des Gesund­heits­sys­tems darge­stellt wird, bedeutet in der Realität: weniger finan­zi­elle Mittel für die Kran­ken­haus­ver­sor­gung und damit weniger Leis­tungen und Sicher­heit für Pati­en­tinnen und Patienten.

Die Kran­ken­häuser in Nieder­sachsen stehen bereits jetzt unter erheb­li­chem wirt­schaft­li­chem Druck. Weitere finan­zi­elle Kürzen verschärfen diese Situa­tion und gefährden die Versor­gung vor Ort.

„Die vorge­se­hene Erlös­ent­wick­lung in Kran­ken­häu­sern, die sich an der Kosten­ent­wick­lung oder mindes­tens an der Einnah­men­si­tua­tion der Kran­ken­kassen orien­tieren soll, soll verän­dert werden, sodass immer der gerin­gere Wert zum Tragen kommt. Dieser gerin­gere Wert soll dann zusätz­lich um ein Prozent redu­ziert werden. Mit diesen Erlös­stei­ge­rungen werden noch nicht einmal die Tarif­ent­wick­lungen gedeckt.“, erläu­tert Daniela Kamp, Geschäfts­füh­rerin der Klinikum Leer gGmbH.

Erschwe­rend hinzu kommt, dass hohe Kosten­stei­ge­rungen aus den Jahren 2022/2023 weiterhin nicht ausge­gli­chen wurden. Bislang wurden diese kriegs­be­dingten Kosten­stei­ge­rungen mit einem zeit­lich begrenzten Zuschlag abge­mil­dert, der aller­dings im Oktober 2026 ausläuft und nicht verlän­gert werden soll. Zusätz­lich wurden den Kran­ken­häu­sern im Jahr 2026 Erlöse wegge­nommen, um die Beitrags­sätze der GKV zu stabi­li­sieren. Für das Jahr 2026 hat die Bundes­re­gie­rung zunächst einen Zuschlag verab­schiedet und diesen Zuschlag drei Monate später fast voll­ständig wieder aufgehoben.

„Insge­samt kosten unseren Häusern in Leer und Weener die im Refe­ren­ten­ent­wurf geplanten Maßnahmen im Jahr 2027 mindes­tens fünf Millionen Euro.“, so Kamp.

Durch die hohen Perso­nal­an­for­de­rungen, vor allem im ärzt­li­chen und pfle­ge­ri­schen Bereich, können an dieser Stelle keine Kosten einge­spart werden. Eher im Gegen­teil: Die Kran­ken­häuser befinden sich derzeit in der größten Kran­ken­haus­struk­tur­re­form seit mehr als 20 Jahren, die gestei­gerte und verbind­lich einzu­hal­tende Perso­nal­an­for­de­rungen mit sich bringt. 

Diese Vorgaben führen dazu, dass Kran­ken­häuser vor die schwie­rige Entschei­dung gestellt werden entweder Leis­tungs­be­reiche dauer­haft zu schließen oder Verluste in Kauf zu nehmen in der Hoff­nung, dass diese mögli­cher­weise in Zukunft ausge­gli­chen werden.

Zudem wird mit dem Gesetz erneut die Büro­kratie verstärkt. Die Kran­ken­kassen bzw. deren Medi­zi­ni­scher Dienst sollen mehr Kran­ken­haus­fälle dahin­ge­hend prüfen, ob diese notwendig waren. Insbe­son­dere wird von den dort beschäf­tigen Ärzten und Pfle­ge­kräften die Kran­ken­haus-Verweil­dauer ins Visier genommen. Wenn der Medi­zi­ni­sche Dienst während des Aufent­halts im Kran­ken­haus einen Tag findet, der nicht begründet werden kann, weil beispiels­weise auf ein Unter­su­chungs­er­gebnis gewartet werden musste, gilt der Fall als fehler­haft abge­rechnet. Die Rech­nung wird entspre­chend gekürzt und zusätz­lich muss das Kran­ken­haus mindes­tens 400 Euro Strafe bezahlen.

Des Weiteren soll ein Zweit­mei­nungs­ver­fahren einge­führt werden. Bevor ein Patient beispiels­weise ein neues Hüft- oder Knie­ge­lenk bekommen darf, muss dieser sich eine zweite Meinung bei einem anderen Arzt einholen. Anstatt klare Rege­lungen zu bestimmen, werden die ambu­lanten Praxen so weiter belastet sowie zusätz­li­cher Büro­kratie und Kontroll­auf­wand bei den Kran­ken­häu­sern und Kran­ken­kassen erzeugt.

„Viele Kran­ken­häuser befinden sich schon heute in wirt­schaft­li­cher Schief­lage. Ohne eine verläss­liche und auskömm­liche Finan­zie­rung drohen weitere Einschrän­kungen bis hin zu Schlie­ßungen. Notwen­dige Reformen dürfen nicht zu neuen Versor­gungs­lü­cken führen. Sie müssen die Realität vor Ort berück­sich­tigen und dürfen nicht die wirt­schaft­liche Grund­lage der Kran­ken­häuser unter­graben.“, betont Geschäfts­füh­rerin Kamp. „Es geht um nichts weniger als die Sicher­stel­lung einer flächen­de­ckenden, quali­tativ hoch­wer­tigen Gesundheitsversorgung.“

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