Die Bundesregierung plant massive Kürzungen bei den Krankenhäusern. Was als Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitssystems dargestellt wird, bedeutet in der Realität: weniger finanzielle Mittel für die Krankenhausversorgung und damit weniger Leistungen und Sicherheit für Patientinnen und Patienten.
Die Krankenhäuser in Niedersachsen stehen bereits jetzt unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Weitere finanzielle Kürzen verschärfen diese Situation und gefährden die Versorgung vor Ort.
„Die vorgesehene Erlösentwicklung in Krankenhäusern, die sich an der Kostenentwicklung oder mindestens an der Einnahmensituation der Krankenkassen orientieren soll, soll verändert werden, sodass immer der geringere Wert zum Tragen kommt. Dieser geringere Wert soll dann zusätzlich um ein Prozent reduziert werden. Mit diesen Erlössteigerungen werden noch nicht einmal die Tarifentwicklungen gedeckt.“, erläutert Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH.
Erschwerend hinzu kommt, dass hohe Kostensteigerungen aus den Jahren 2022/2023 weiterhin nicht ausgeglichen wurden. Bislang wurden diese kriegsbedingten Kostensteigerungen mit einem zeitlich begrenzten Zuschlag abgemildert, der allerdings im Oktober 2026 ausläuft und nicht verlängert werden soll. Zusätzlich wurden den Krankenhäusern im Jahr 2026 Erlöse weggenommen, um die Beitragssätze der GKV zu stabilisieren. Für das Jahr 2026 hat die Bundesregierung zunächst einen Zuschlag verabschiedet und diesen Zuschlag drei Monate später fast vollständig wieder aufgehoben.
„Insgesamt kosten unseren Häusern in Leer und Weener die im Referentenentwurf geplanten Maßnahmen im Jahr 2027 mindestens fünf Millionen Euro.“, so Kamp.
Durch die hohen Personalanforderungen, vor allem im ärztlichen und pflegerischen Bereich, können an dieser Stelle keine Kosten eingespart werden. Eher im Gegenteil: Die Krankenhäuser befinden sich derzeit in der größten Krankenhausstrukturreform seit mehr als 20 Jahren, die gesteigerte und verbindlich einzuhaltende Personalanforderungen mit sich bringt.
Diese Vorgaben führen dazu, dass Krankenhäuser vor die schwierige Entscheidung gestellt werden entweder Leistungsbereiche dauerhaft zu schließen oder Verluste in Kauf zu nehmen in der Hoffnung, dass diese möglicherweise in Zukunft ausgeglichen werden.
Zudem wird mit dem Gesetz erneut die Bürokratie verstärkt. Die Krankenkassen bzw. deren Medizinischer Dienst sollen mehr Krankenhausfälle dahingehend prüfen, ob diese notwendig waren. Insbesondere wird von den dort beschäftigen Ärzten und Pflegekräften die Krankenhaus-Verweildauer ins Visier genommen. Wenn der Medizinische Dienst während des Aufenthalts im Krankenhaus einen Tag findet, der nicht begründet werden kann, weil beispielsweise auf ein Untersuchungsergebnis gewartet werden musste, gilt der Fall als fehlerhaft abgerechnet. Die Rechnung wird entsprechend gekürzt und zusätzlich muss das Krankenhaus mindestens 400 Euro Strafe bezahlen.
Des Weiteren soll ein Zweitmeinungsverfahren eingeführt werden. Bevor ein Patient beispielsweise ein neues Hüft- oder Kniegelenk bekommen darf, muss dieser sich eine zweite Meinung bei einem anderen Arzt einholen. Anstatt klare Regelungen zu bestimmen, werden die ambulanten Praxen so weiter belastet sowie zusätzlicher Bürokratie und Kontrollaufwand bei den Krankenhäusern und Krankenkassen erzeugt.
„Viele Krankenhäuser befinden sich schon heute in wirtschaftlicher Schieflage. Ohne eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung drohen weitere Einschränkungen bis hin zu Schließungen. Notwendige Reformen dürfen nicht zu neuen Versorgungslücken führen. Sie müssen die Realität vor Ort berücksichtigen und dürfen nicht die wirtschaftliche Grundlage der Krankenhäuser untergraben.“, betont Geschäftsführerin Kamp. „Es geht um nichts weniger als die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung.“
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