Zukunftsorientierte Modernisierung
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde 2020 vom deutschen Bundestag verabschiedet, um die Digitalisierung und Modernisierung der deutschen Krankenhauslandschaft voranzutreiben. Ziel des Gesetzes ist es, die Krankenhausinfrastruktur zu verbessern und die Qualität der Patientenversorgung durch den Einsatz moderner Technologien zu steigern.
Insgesamt stellen Bund und Länder gemeinsam 4,3 Milliarden Euro für Kliniken in Deutschland bereit.
Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
Das KHZG unterscheidet in sogenannte "Fördertatbestände" (FTB), die entsprechende Förderschwerpunkte darstellen und je nach Projekt als Maßnahmenbündel zu verstehen sind. Die als "Muss-Kriterien" definierten Anforderungen des jeweiligen FTB müssen umfassend erfüllt werden.
Das Klinikum Leer hat im Rahmen des KHZG-Förderprogrammes fünf Fördertatbestände erfolgreich beantragt sowie für das Krankenhaus Rheiderland insgesamt vier Fördertatbestände (ohne FTB 1 - Notaufnahme). Insgesamt werden 15 Prozent der Fördermittel für die Umsetzung neuer IT-Sicherheitsmaßnahmen investiert.