Menü

Zukunftsorientierte Modernisierung

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde 2020 vom deutschen Bundestag verabschiedet, um die Digitalisierung und Modernisierung der deutschen Krankenhauslandschaft voranzutreiben. Ziel des Gesetzes ist es, die Krankenhausinfrastruktur zu verbessern und die Qualität der Patientenversorgung durch den Einsatz moderner Technologien zu steigern.

Insgesamt stellen Bund und Länder gemeinsam 4,3 Milliarden Euro für Kliniken in Deutschland bereit. 

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.

Das KHZG unterscheidet in sogenannte "Fördertatbestände" (FTB), die entsprechende Förderschwerpunkte darstellen und je nach Projekt als Maßnahmenbündel zu verstehen sind. Die als "Muss-Kriterien" definierten Anforderungen des jeweiligen FTB müssen umfassend erfüllt werden. 

Das Klinikum Leer hat im Rahmen des KHZG-Förderprogrammes fünf Fördertatbestände erfolgreich beantragt sowie für das Krankenhaus Rheiderland insgesamt vier Fördertatbestände (ohne FTB 1 - Notaufnahme). Insgesamt werden 15 Prozent der Fördermittel für die Umsetzung neuer IT-Sicherheitsmaßnahmen investiert. 

Der Fördertatbestand 1 strebt die Digitalisierung der Notaufnahme an. Darunter fallen zum Beispiel digitale Fragebögen oder Möglichkeiten für die Kommunikation zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhaus und Rettungsdiensten oder Leitstellen.

Der zweite Fördertatbestand betrifft die Implementierung eines Patientenportals, mit dem das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement geregelt werden soll sowie die Einführung von Entlass- und Überleitungsportalen. Es geht vor allem darum, wichtige Daten bereits vor einem Krankenhausaufenthalt zu erfassen und die Mitarbeitenden vor Ort zu entlasten.

Dieser Fördertatbestand umfasst Systeme zur digitalen Dokumentation von Pflege und Behandlungen sowie zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation. Ziel ist die Steigerung der Behandlungsqualität und die Optimierung von Abläufen.

Die Einrichtung eines klinischen Entscheidungsunterstützungssystem fällt unter Fördertatbestand 4. Dazu zählen teil- oder vollautomatisierte Systeme zur Diagnostik-, Therapie – und Medikationsempfehlungen.

Auch digitales Medikationsmanagement gehört zu den Fördertatbeständen. Eine höhere Sicherheit soll durch genaue und jederzeit abrufbare Dokumentation der Medikation sichergestellt werden.