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Angela von Seth

Aufnahme 

Ablauf in der Patientenaufnahme

Für die Pati­en­ten­auf­nahme gibt es im Klinikum ein elek­tro­ni­sches Warte­mar­ken­system, gegen­über von den Aufnah­me­ka­binen. Sie ziehen eine Warte­marke und können dann im Warte­be­reich Platz nehmen, bis Sie aufge­rufen werden.

Wir benö­tigen folgende Unterlagen/​Informationen:

  • Perso­na­lien (Name, Anschrift, Geburts­datum usw.)
  • Einwei­sungs­schein
  • Kran­ken­ver­si­cher­ten­karte
  • Haus­arzt, behan­delnden Arzt oder einwei­senden Arzt
  • Tele­fon­nummer von Angehörigen
  • Pati­en­ten­ver­fü­gung
  • Pfle­ge­grad

Zusätz­liche Infor­ma­tionen die (evtl.) benö­tigt werden:

  • Zuzah­lungs­be­freiung
  • Bei einem Arbeits­un­fall: Unfalltag, Unfall­uhr­zeit, Unfallort, Arbeit­geber, Berufsgenossenschaft
  • Angaben über die Konfes­sion und Weiter­lei­tung an die Seelsorge
  • Pfor­ten­aus­kunft

Unter­schriften

Aus Daten­schutz- und anderen Gründen benö­tigen wir mehrere Unter­schriften von Ihnen (z.B. Ihre Einver­ständ­nis­er­klä­rung über eine mögliche Einlei­tung des Entlass­ma­nage­ment oder die Weiter­lei­tung von Infor­ma­tionen an den Haus­arzt / behan­delnden Arzt).

Sofern Sie Wahl­leis­tungen wünschen (= persön­liche Behand­lung durch den Chef­arzt / Vertreter des Chef­arztes, 1- oder 2‑Bett-Zimmer), muss eine Wahl­leis­tungs­ver­ein­ba­rung geschlossen werden.

Der Eigen­an­teil

Wir müssen Sie auf die Zuzah­lung von täglich 10,00 € hinweisen, die höchs­tens 28 Tage (280,00 €) im Kalen­der­jahr bei einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt zu leisten ist.

Ambu­lante Behandlung

Haus­ärzt­liche Versorgung

In allen Fragen rund um Ihre Gesund­heit ist Ihr Haus­arzt der erste Ansprech­partner. Er ist sozu­sagen Ihr kompe­tenter „Lotse“ im Gesund­heits­system. Bei gesund­heit­li­chen Beschwerden unter­sucht und behan­delt Ihr Haus­arzt Sie gründ­lich und über­weist Sie gege­be­nen­falls an einen Fach­arzt oder direkt in eine Klinik.

Fach­ärzt­liche Versorgung

Rund hundert nieder­ge­las­sene Fach­ärzte im Land­kreis Leer wie Kardio­logen, Ortho­päden, Chir­urgen und weitere Fach­ärzte sind für die spezia­li­sierte medi­zi­ni­sche Versor­gung zuständig. Sie werden bei komplexen fach­me­di­zi­ni­schen Fragen bzw. bei konkreten organ­be­zo­genen Beschwerden tätig, so dass Sie als Patient kompe­tent und umfas­send unter­sucht und behan­delt werden. 

Das Medi­zi­ni­sche Versor­gungs­zen­trum (MVZ) im Klinikum Leer bietet zusätz­lich eine ambu­lante Versor­gung ähnlich, wie bei einer großen Praxis mit mehreren Fach­ärzten, an. Das Behand­lungs­spek­trum umfasst im Wesent­li­chen medi­zi­ni­sche Schwer­punkt­be­hand­lungen, die das Angebot der nieder­ge­las­senen Fach­ärzte im Land­kreis Leer ergänzen. Die Behand­lung erfolgt nach Termin­ver­gabe und in der Regel mit Überweisung.

Ermäch­ti­gungs­am­bu­lanzen im Klinikum Leer

Einige unserer Fach­ärzte, die nicht im Medi­zi­ni­schen Versor­gungs­zen­trum tätig sind, dürfen eben­falls bestimmte Leis­tungen im Klinikum Leer ambu­lant erbringen. Für Sie bedeutet das: Ihr Haus- oder Fach­arzt kann Sie für defi­nierte Behand­lungen, für die Spezia­listen unseres Klinik­ver­bundes eine Erlaubnis haben (Ermäch­ti­gungs­am­bu­lanz), überweisen.

Hinweise für Selbst­zahler und Privatversicherte

Für alle Fach­rich­tungen gibt es in unseren Kliniken und im MVZ Privat­am­bu­lanzen. Hier werden Pati­enten auch ohne Über­wei­sung behan­delt. 

Insti­tuts­am­bu­lanzen im Klinikum Leer – Notfall­am­bu­lanz und ambu­lantes Operieren

Die ambu­lante Notfall­be­hand­lung erfolgt in einer unserer Insti­tuts­am­bu­lanzen. Wer dort eine Behand­lung benö­tigt, wendet sich an unsere Zentrale Pati­enten- und Notauf­nahme (ZPA). Dort wird dann entschieden, in welcher Fach­am­bu­lanz Sie im Notfall versorgt werden. Auch geplante opera­tive Eingriffe können im Klinikum Leer in der Insti­tuts­am­bu­lanz ambu­lant vorge­nommen werden. Diese Opera­tionen erfolgen auf Über­wei­sung eines nieder­ge­las­senen Arztes oder nach Vorstel­lung in einer Fach­am­bu­lanz unserer Kliniken.

Vor,- teil- und nach­sta­tio­näre Behandlung

In bestimmten Fällen ist eine vor- oder nach­sta­tio­näre Behand­lung, z. B. für eine vorge­schal­tete Diagnostik oder eine opera­tive Nach­be­treuung, erfor­der­lich. Eine teil­sta­tio­näre auch tages­kli­nisch genannte Behand­lung, bieten unsere Klinik für Kinder- und Jugend­me­dizin sowie unsere Klinik für Psycho­so­ma­ti­sche Medizin und Psycho­the­rapie an. Pati­enten mit defi­nierten Krank­heits­bil­dern werden dabei in unseren Tages­kli­niken über einen Zeit­raum von einigen Stunden wie statio­näre Pati­enten versorgt, können aber die Zeit zwischen den Behand­lungs­ein­heiten zuhause verbringen.

Statio­näre Versorgung

Zentrale Pati­en­ten­auf­nahme

Für alle Pati­enten, außer den Pati­enten der Klinik für Psycho­so­ma­ti­sche Medizin und Psycho­the­rapie, führt im Klinikum Leer der erste Weg in die Zentrale Pati­enten- und Notauf­nahme (ZPA). Diese ist leicht zu finden – im großen Foyer auf der linken Seite gegen­über den Fahr­stühlen. Wenn Sie einen Termin für eine statio­näre Aufnahme erhalten haben, können Sie sich zum verein­barten Termin direkt in unsere ZPA begeben. Sie werden dann aufgerufen.

Statio­näre Pati­enten, die bereits vorsta­tionär unter­sucht oder behan­delt wurden, werden von unserem Team der Pati­en­ten­auf­nahme aufge­nommen und dann direkt auf die für sie zustän­dige Station weitergeleitet.

Alle weiteren statio­nären Pati­enten sowie Notfälle werden in der ZPA gründ­lich unter­sucht und erst­be­han­delt, bevor sie auf die für sie zustän­dige Station geleitet werden.

Statio­näre Aufnahme in der Klinik für Psycho­so­ma­ti­sche Medizin und Psychotherapie

Liegt eine Einwei­sung eines nieder­ge­las­senen Arztes in unsere Klinik für Psycho­so­ma­ti­sche Medizin und Psycho­the­rapie vor, sollten Pati­enten oder Ange­hö­rige im Sekre­ta­riat der Klinik für psycho­so­ma­ti­sche Medizin und Psycho­the­rapie einen Termin zu einer vorsta­tio­nären Unter­su­chung verein­baren. Das gilt auch für eine ange­strebte tages­kli­ni­sche oder voll­sta­tio­näre Behand­lung. Eine Vorstel­lung in der ZPA ist bei späterer Aufnahme nicht erfor­der­lich. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Statio­näre Aufnahme mit dem Rettungs­wagen oder Krankentransport

Wenn Pati­enten mit dem Rettungs­wagen oder als Kran­ken­trans­port in das Klinikum Leer gebracht werden, werden sie direkt in der ZPA aufge­nommen und von den Ärzten und dem Pfle­ge­per­sonal versorgt.

Notfall­be­hand­lung

Versor­gung nach einem Unfall oder in anderen medi­zi­ni­schen Notfällen

Haus­arzt oder Fach­arzt: Können Pati­enten nach einem Unfall oder in einem medi­zi­ni­schen Notfall selbst­ständig zu einem nieder­ge­las­senen Arzt fahren oder gefahren werden, führt der Weg zum Haus­ oder Fach­arzt. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen und nimmt gege­be­nen­falls eine Einwei­sung in ein Kran­ken­haus vor. Liegt das Notfall­ereignis außer­halb der normalen Arzt­sprech­zeiten, ist die soge­nannte KV-Notdienst­praxis zuständig. Diese ist für den gesamten Land­kreis in Leer ange­sie­delt. Dort wird nach einer Unter­su­chung über die weitere Behand­lung entschieden.

Bei dem Einsatz eines Rettungs­dienstes erfolgt der Trans­port direkt in eine der umlie­genden Kliniken.

Versor­gung bei schweren oder poten­tiell lebens­be­droh­li­chen Notfällen

Schnelles Handeln ist gefragt: Über die 112 rufen Sie sofort einen Rettungs­wagen. Die Rettungs­sa­ni­täter entscheiden vor Ort über das weitere Vorgehen. Sind Sie in der Lage, eigen­ständig in die ZPA des Klinikum Leer zu kommen, melden Sie sich zwischen 07:00 und 19:00 Uhr bitte im Aufnah­me­zimmer gegen­über dem Warte­be­reich an. Außer­halb dieser Zeiten können Sie die Notfall­klingel neben dem Eingang der ZPA nutzen. 

Arbeits­un­fälle

Bei einem Berufs­un­fall bzw. bei einem Unfall auf dem Arbeits­wege können Pati­enten ledig­lich für eine ambu­lante Behand­lung in der ZPA des Klinikum Leer versorgt werden.

Check­liste für Patienten

  • Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte
  • Ggf. Klinik­card Ihrer Privatversicherung
  • Kran­ken­haus­ein­wei­sung Ihres Arztes
  • Ggf. Pati­en­ten­ver­fü­gung
  • Vorbe­funde von Röntgen‑, CT-Aufnahmen o.ä., Berichte
  • Medi­ka­mente
  • Herz­schritt­ma­cher-Ausweis
  • Impf­aus­weis
  • Allergie-Pass
  • Röntgen-Pass
  • Hand­tü­cher, Waschlappen
  • Seife, Duschgel
  • Zahn­bürste, ‑pasta, ‑becher, Mundwasser
  • Zahnprothese(n), Prothe­sen­be­cher, Reinigungsmittel
  • Hand­spiegel
  • Fön
  • Shampoo, Kamm, Haarbürste
  • Nagel­schere, ‑feile
  • Indi­vi­du­elle Pfle­ge­mittel (z.B. Rasierapparat)
  • Hygie­ne­ar­tikel
  • Schlaf­an­züge, Nachthemden
  • Morgen­mantel oder bequeme Hauskleidung
  • Haus‑, Stra­ßen­schuhe, Schuhlöffel
  • Strümpfe
  • Unter­wä­sche
  • Klei­dung für die Entlassung
  • Brille
  • Hörgerät
  • Gehstock oder andere Gehhilfen
  • Stütz­strümpfe
  • Wecker/​Uhr
  • Schreib­uten­si­lien, Adress- und Telefonliste
  • Evtl. Bücher, Zeit­schriften, MP3-Player
  • Schmuck
  • Größere Geld­be­träge oder Sparbücher