Ablauf in der Patientenaufnahme
Für die Patientenaufnahme gibt es im Klinikum ein elektronisches Wartemarkensystem, gegenüber von den Aufnahmekabinen. Sie ziehen eine Wartemarke und können dann im Wartebereich Platz nehmen, bis Sie aufgerufen werden.
Wir benötigen folgende Unterlagen/Informationen:
- Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.)
- Einweisungsschein
- Krankenversichertenkarte
- Hausarzt, behandelnden Arzt oder einweisenden Arzt
- Telefonnummer von Angehörigen
- Patientenverfügung
- Pflegegrad
Zusätzliche Informationen die (evtl.) benötigt werden:
- Zuzahlungsbefreiung
- Bei einem Arbeitsunfall: Unfalltag, Unfalluhrzeit, Unfallort, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft
- Angaben über die Konfession und Weiterleitung an die Seelsorge
- Pfortenauskunft
Unterschriften
Aus Datenschutz- und anderen Gründen benötigen wir mehrere Unterschriften von Ihnen (z.B. Ihre Einverständniserklärung über eine mögliche Einleitung des Entlassmanagement oder die Weiterleitung von Informationen an den Hausarzt / behandelnden Arzt).
Sofern Sie Wahlleistungen wünschen (= persönliche Behandlung durch den Chefarzt / Vertreter des Chefarztes, 1- oder 2‑Bett-Zimmer), muss eine Wahlleistungsvereinbarung geschlossen werden.
Der Eigenanteil
Wir müssen Sie auf die Zuzahlung von täglich 10,00 € hinweisen, die höchstens 28 Tage (280,00 €) im Kalenderjahr bei einem Krankenhausaufenthalt zu leisten ist.
Ambulante Behandlung
Hausärztliche Versorgung
In allen Fragen rund um Ihre Gesundheit ist Ihr Hausarzt der erste Ansprechpartner. Er ist sozusagen Ihr kompetenter „Lotse“ im Gesundheitssystem. Bei gesundheitlichen Beschwerden untersucht und behandelt Ihr Hausarzt Sie gründlich und überweist Sie gegebenenfalls an einen Facharzt oder direkt in eine Klinik.
Fachärztliche Versorgung
Rund hundert niedergelassene Fachärzte im Landkreis Leer wie Kardiologen, Orthopäden, Chirurgen und weitere Fachärzte sind für die spezialisierte medizinische Versorgung zuständig. Sie werden bei komplexen fachmedizinischen Fragen bzw. bei konkreten organbezogenen Beschwerden tätig, so dass Sie als Patient kompetent und umfassend untersucht und behandelt werden.
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) im Klinikum Leer bietet zusätzlich eine ambulante Versorgung ähnlich, wie bei einer großen Praxis mit mehreren Fachärzten, an. Das Behandlungsspektrum umfasst im Wesentlichen medizinische Schwerpunktbehandlungen, die das Angebot der niedergelassenen Fachärzte im Landkreis Leer ergänzen. Die Behandlung erfolgt nach Terminvergabe und in der Regel mit Überweisung.
Ermächtigungsambulanzen im Klinikum Leer
Einige unserer Fachärzte, die nicht im Medizinischen Versorgungszentrum tätig sind, dürfen ebenfalls bestimmte Leistungen im Klinikum Leer ambulant erbringen. Für Sie bedeutet das: Ihr Haus- oder Facharzt kann Sie für definierte Behandlungen, für die Spezialisten unseres Klinikverbundes eine Erlaubnis haben (Ermächtigungsambulanz), überweisen.
Hinweise für Selbstzahler und Privatversicherte
Für alle Fachrichtungen gibt es in unseren Kliniken und im MVZ Privatambulanzen. Hier werden Patienten auch ohne Überweisung behandelt.
Institutsambulanzen im Klinikum Leer – Notfallambulanz und ambulantes Operieren
Die ambulante Notfallbehandlung erfolgt in einer unserer Institutsambulanzen. Wer dort eine Behandlung benötigt, wendet sich an unsere Zentrale Patienten- und Notaufnahme (ZPA). Dort wird dann entschieden, in welcher Fachambulanz Sie im Notfall versorgt werden. Auch geplante operative Eingriffe können im Klinikum Leer in der Institutsambulanz ambulant vorgenommen werden. Diese Operationen erfolgen auf Überweisung eines niedergelassenen Arztes oder nach Vorstellung in einer Fachambulanz unserer Kliniken.
Vor,- teil- und nachstationäre Behandlung
In bestimmten Fällen ist eine vor- oder nachstationäre Behandlung, z. B. für eine vorgeschaltete Diagnostik oder eine operative Nachbetreuung, erforderlich. Eine teilstationäre auch tagesklinisch genannte Behandlung, bieten unsere Klinik für Kinder- und Jugendmedizin sowie unsere Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an. Patienten mit definierten Krankheitsbildern werden dabei in unseren Tageskliniken über einen Zeitraum von einigen Stunden wie stationäre Patienten versorgt, können aber die Zeit zwischen den Behandlungseinheiten zuhause verbringen.
Stationäre Versorgung
Zentrale Patientenaufnahme
Für alle Patienten, außer den Patienten der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, führt im Klinikum Leer der erste Weg in die Zentrale Patienten- und Notaufnahme (ZPA). Diese ist leicht zu finden – im großen Foyer auf der linken Seite gegenüber den Fahrstühlen. Wenn Sie einen Termin für eine stationäre Aufnahme erhalten haben, können Sie sich zum vereinbarten Termin direkt in unsere ZPA begeben. Sie werden dann aufgerufen.
Stationäre Patienten, die bereits vorstationär untersucht oder behandelt wurden, werden von unserem Team der Patientenaufnahme aufgenommen und dann direkt auf die für sie zuständige Station weitergeleitet.
Alle weiteren stationären Patienten sowie Notfälle werden in der ZPA gründlich untersucht und erstbehandelt, bevor sie auf die für sie zuständige Station geleitet werden.
Stationäre Aufnahme in der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Liegt eine Einweisung eines niedergelassenen Arztes in unsere Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vor, sollten Patienten oder Angehörige im Sekretariat der Klinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie einen Termin zu einer vorstationären Untersuchung vereinbaren. Das gilt auch für eine angestrebte tagesklinische oder vollstationäre Behandlung. Eine Vorstellung in der ZPA ist bei späterer Aufnahme nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Stationäre Aufnahme mit dem Rettungswagen oder Krankentransport
Wenn Patienten mit dem Rettungswagen oder als Krankentransport in das Klinikum Leer gebracht werden, werden sie direkt in der ZPA aufgenommen und von den Ärzten und dem Pflegepersonal versorgt.
Notfallbehandlung
Versorgung nach einem Unfall oder in anderen medizinischen Notfällen
Hausarzt oder Facharzt: Können Patienten nach einem Unfall oder in einem medizinischen Notfall selbstständig zu einem niedergelassenen Arzt fahren oder gefahren werden, führt der Weg zum Haus oder Facharzt. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen und nimmt gegebenenfalls eine Einweisung in ein Krankenhaus vor. Liegt das Notfallereignis außerhalb der normalen Arztsprechzeiten, ist die sogenannte KV-Notdienstpraxis zuständig. Diese ist für den gesamten Landkreis in Leer angesiedelt. Dort wird nach einer Untersuchung über die weitere Behandlung entschieden.
Bei dem Einsatz eines Rettungsdienstes erfolgt der Transport direkt in eine der umliegenden Kliniken.
Versorgung bei schweren oder potentiell lebensbedrohlichen Notfällen
Schnelles Handeln ist gefragt: Über die 112 rufen Sie sofort einen Rettungswagen. Die Rettungssanitäter entscheiden vor Ort über das weitere Vorgehen. Sind Sie in der Lage, eigenständig in die ZPA des Klinikum Leer zu kommen, melden Sie sich zwischen 07:00 und 19:00 Uhr bitte im Aufnahmezimmer gegenüber dem Wartebereich an. Außerhalb dieser Zeiten können Sie die Notfallklingel neben dem Eingang der ZPA nutzen.
Arbeitsunfälle
Bei einem Berufsunfall bzw. bei einem Unfall auf dem Arbeitswege können Patienten lediglich für eine ambulante Behandlung in der ZPA des Klinikum Leer versorgt werden.
Checkliste für Patienten
Unterlagen für die Aufnahme:
- Krankenversicherungskarte
- Ggf. Klinikcard Ihrer Privatversicherung
- Krankenhauseinweisung Ihres Arztes
- Ggf. Patientenverfügung
Unterlagen für Ärzte und Pflegekräfte:
- Vorbefunde von Röntgen‑, CT-Aufnahmen o.ä., Berichte
- Medikamente
- Herzschrittmacher-Ausweis
- Impfausweis
- Allergie-Pass
- Röntgen-Pass
Körperpflege- und Toilettenartikel
- Handtücher, Waschlappen
- Seife, Duschgel
- Zahnbürste, ‑pasta, ‑becher, Mundwasser
- Zahnprothese(n), Prothesenbecher, Reinigungsmittel
- Handspiegel
- Fön
- Shampoo, Kamm, Haarbürste
- Nagelschere, ‑feile
- Individuelle Pflegemittel (z.B. Rasierapparat)
- Hygieneartikel
Kleidung
- Schlafanzüge, Nachthemden
- Morgenmantel oder bequeme Hauskleidung
- Haus‑, Straßenschuhe, Schuhlöffel
- Strümpfe
- Unterwäsche
- Kleidung für die Entlassung
Sonstiges
- Brille
- Hörgerät
- Gehstock oder andere Gehhilfen
- Stützstrümpfe
- Wecker/Uhr
- Schreibutensilien, Adress- und Telefonliste
- Evtl. Bücher, Zeitschriften, MP3-Player
Bitte zu Hause lassen
- Schmuck
- Größere Geldbeträge oder Sparbücher